Bundesweiter Start der ePA verzögert sich – Modellregionen fordern mehr Zeit
Frühestens Anfang April soll die ePA nun in die Praxen kommen. Dadurch verschiebt sich auch die nächste Ausbaustufe, die eigentlich für Juli geplant war. Die KVNO fordert, den bundesweiten Start von den Ergebnissen der Testphase abhängig zu machen, anstatt an einem bestimmten Datum festzuhalten.
Der bundesweite Start der elektronischen Patientenakte verschiebt sich. Er soll frühestens Anfang des zweiten Quartals erfolgen, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Gesellschaftern der gematik mitteilte, zu denen auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung gehört. Infolge des späteren Starttermins haben die Gesellschafter der gematik am heutigen Donnerstag beschlossen, die nächste Ausbaustufe der ePA von Juli dieses Jahres auf März 2026 zu verschieben. Mit ihr soll unter anderem der elektronische Medikationsplan in der ePA folgen. Betroffen von der Verschiebung sind auch weitere Funktionen wie eine verbesserte Suche mithilfe von Metadaten und die Nutzung von Daten aus der ePA zu Forschungszwecken. Ab März 2026 soll auch eine Volltextsuche in der ePA möglich sein.
Das BMG nennt zwei Kriterien, die für den bundesweiten Rollout erfüllt sein müssen. Zum einen müsse sich die ePA in den Modellregionen bewähren. Zum anderen müssten weitere technische Lösungen zur Erhöhung der Sicherheit in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik umgesetzt und abgeschlossen sein.
Vor diesem Hintergrund sei von „einer frühestmöglichen bundesweiten Nutzung“ der ePA durch Praxen, Krankenhäuser und andere Einrichtungen Anfang des zweiten Quartals auszugehen, teilte das BMG weiter mit. Trotz aller Bemühungen und mit vollem Einsatz aller Beteiligten müssten aktuell mehr Zeit und Ressourcen für die Einführung und Stabilisierung der ePA eingeplant werden.
Ausstattung der Praxen erst zum bundesweiten Rollout
Die Ausstattung aller Praxen mit der nötigen Software erfolgt mit Beginn des bundesweiten Rollouts. Erst dann sind Praxen verpflichtet und technisch auch in der Lage, die ePA ihrer Patienten einzusehen und zu befüllen. Patienten, die die neue ePA schon haben, können diese unabhängig davon bereits nutzen. Dies geht allerdings nur mit der ePA-App ihrer Krankenkasse.
KVen verlangen mehr Zeit zum Testen in den Modellregionen
Die Kassenärztlichen Vereinigungen in den Modellregionen Bayern, Hamburg, Nordrhein und Westfalen-Lippe haben unterdessen gemeinsam vom BMG gefordert, den Zeitplan für den Rollout der ePA für alle zu strecken und deutlich mehr Zeit für weitere Funktions- und Lasttests einzuräumen. Aktuell sei die Nutzbarkeit der ePA für die Praxen im ärztlichen Alltag noch völlig unzureichend sichergestellt. Sie verlangen, angesichts dieser Unwägbarkeiten unbedingt von Sanktionen gegenüber den vertragsärztlichen Praxen abzusehen. Versicherte müssten außerdem über die noch nicht vorhandenen Nutzungsmöglichkeiten in ausreichendem Umfang informiert werden, um Praxisabläufe nicht zusätzlich zu stören.
Der Vorstand der KV Nordrhein fordert klare Qualitätsvorgaben: „Der entscheidende Faktor für den Startschuss zur bundesweiten Nutzung der ePA sollte kein dogmatisch festgelegtes Datum sein, sondern an Qualitätsmerkmalen festgemacht werden, die im Rahmen der Testphase zu erbringen sind. Wir vermissen einen Katalog von mit der Vertragsärzteschaft konsentierten Abnahmebedingungen, die die Systeme im Rahmen der Testungen erfüllen und nachweisen müssen.“ Die ersten Testwochen seien ernüchternd gewesen; der Fokus habe fast ausschließlich auf technischen Aspekten gelegen. Die Praxistests hätten praktisch noch keinerlei Erkenntnisse für den eigentlichen Behandlungskontext gebracht.