Verkehrsmedizinische Leistungen
Fahrer von LKW ab 3,5 Tonnen Nutzlast müssen ab dem 50. Lebensjahr den Führerschein in 5-Jahresintervallen bei den Führerscheinstellen verlängern lassen. Zur Erlangung und Verlängerung der Fahrerlaubnis für LKW ist eine ärztliche Untersuchung und eine Verkehrstauglichkeitsbescheinigung vom Hausarzt notwendig (sowie ein Führerscheingutachten vom Augenarzt).
Wir bieten Kraftfahrern und Bewerbern der Führerscheinklasse C diese Untersuchung an. Zum Untersuchungsumfang gehört Anamnese, körperliche Untersuchung, Labor (kleines Blutbild, Blutzucker, Schilddrüse, Nierenfunktion, Urin) und Beratung.
Die Führerscheinuntersuchung ist keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen und muss daher gemäß der Gebührenordnung für Ärzte in Rechnung gestellt werden.