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Praxis Irina Starschinova, Kerken
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Praxis Irina Starschinova, Kerken

Sprechzeiten

Mo 08:00–12:00 Uhr und 15.00-17:00 Uhr Di 08:00–12:00 Uhr und 15:00-18:00 Uhr Mi 08:00 Uhr–12:00 Uhr Do 08:00 Uhr–16:00 Uhr Fr 08:00 Uhr–12:00 Uhr

 

An alle Patientinnen und Patienten die bei der Knappschaft versichert und bei uns im Hausarztmodell verankert sind:

In der letzten Zeit sind Patienten mehrfach von der Knappschaft angeschrieben worden, dass Sie gegen die Regeln des Hausarztmodells verstoßen hätten. Im Zuge von Laborleistungen sei ein anderer Arzt konsultiert worden.

 

Bitte ignorieren Sie dieses Schreiben, dies entspricht nicht den Tatsachen!

Am 1. Januar 2023 ist bei gesetzlich Krankenversicherten der bisherige „gelbe Schein“ für die Krankmeldung digital geworden. Arztpraxen melden die Krankmeldung nun direkt an die gesetzlichen Krankenkassen. Arbeitgeber rufen die Krankmeldung elektronisch bei den gesetzlichen Krankenkassen ab.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seit dem 1. Januar 2023 digital. Die Arztpraxis übermittelt die Krankmeldung elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse.
  • Gesetzlich Versicherte müssen sich bei ihren Arbeitgebern, wie gewohnt, krank melden.
  • Bei ärztlicher Krankschreibung rufen Arbeitgeber die Krankmeldung direkt digital bei der Krankenkasse ab.
  • Gesetzlich versicherte Patient:innen erhalten nur einen Papierausdruck für ihre Unterlagen. Die Krankschreibung wird digital.

Die Krankschreibung wird digital

Wurden Sie bisher krankgeschrieben, haben Sie in der Arztpraxis für die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 3 gelbe Scheine erhalten:

    1. eine Bescheinigung für die gesetzliche Krankenkasse
    2. eine Bescheinigung für den Arbeitgeber
    3. eine Bescheinigung für Sie selbst als Versicherter

Seit 1. Januar 2023 ist nun komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Arbeitgeber rufen jetzt nach einer ärztlichen Krankschreibung die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab. Gesetzlich Versicherte müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weder an die Krankenkasse noch an ihren Arbeitgeber übermitteln.

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll Arbeitnehmer:innen und gesetzliche Krankenkassen entlasten. Durch die eAU wird die Arbeitsunfähigkeit künftig lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert. Das ist besonders wichtig, wenn es um die Auszahlung von Krankengeld geht.

Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung startet am 1. Januar 2023

Geplant war, dass Arztpraxen bereits ab dem 1. Januar 2022 an die gesetzlichen Krankenkassen übermitteln. Da die erforderliche technische Ausstattung in den Praxen nicht flächendeckend sichergestellt war, gelang dieser Umstieg zu diesem Datum aber nicht.

Viele Arztpraxen haben im Rahmen der Pilotphase auf das elektronische Meldeverfahren umgestellt und übermittelten die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon im Jahr 2022 elektronisch an die gesetzlichen Krankenkassen ihrer Patient:innen.

Papierausdrucke könnten vorerst weiterhin nötig sein

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) befürchtet, dass nicht alle Arbeitgeber ab Januar 2023 technisch und organisatorisch in der Lage sein werden, die AU digital abzurufen und weiterhin Papierausdrucke von ihren Arbeitnehmer:innen fordern werden.

Praxen sollten daher selbst entscheiden, ob sie ab Januar 2023 vorerst weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken, um nachträgliche Anfragen der Patient:innen nach einer Papierbescheinigung zu vermeiden. Möglich wäre der Abruf bei den Krankenkassen, da nach Mitteilung der KBV, fast alle Arztpraxen die eAU nutzen. Über 80 Prozent der AU-Bescheinigungen werden bereits aktuell elektronisch an die Kassen übermittelt.

Bei technischen Problemen mit der digitalen Übermittlung wenden Arztpraxen das Ersatzverfahren mit Papierausdrucken an. In einem solchen Fall schicken gesetzlich Versicherte den Ersatzausdruck an ihre Krankenkasse. Die Daten können dann durch einen aufgedruckten Barcode von den Krankenkassen ohne großen Aufwand digitalisiert und den Arbeitgebern bereitgestellt werden.

Für wen gilt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Die eAU gilt für gesetzlich Krankenversicherte.

Für Privatversicherte und Beihilfeberechtigte ändert sich zunächst einmal nichts. Sie erhalten ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen weiterhin in Papierform und müssen diese selbst an ihren Arbeitgeber und die private Krankenversicherung bzw. Beihilfestelle versenden.

Auch für Minijobber in Privathaushalten gibt es keine Möglichkeit der eAU. Die Bescheinigung für kranke Kinder von Arbeitnehmer:innen erfolgt auch weiterhin in Papierform.

Wie läuft die Ausstellung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arzt?

Werden Sie von ihrem behandelnden Arzt oder Ärztin krankgeschrieben, erhalten Sie lediglich den Papierausdruck für ihre Unterlagen. Im Laufe des Jahres 2023 soll es auch möglich sein, dass Sie Ihre Ausfertigung auch in die elektronische Patientenakte einspeichern lassen können.

Seit dem 1. Januar 2023 müssen Sie die Krankmeldung weder bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, noch bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Arztpraxis übermittelt den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit, die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenkasse und macht Angaben, ob es Anhaltspunkte für einen Arbeitsunfall gibt.

Auch Krankenhäuser nehmen an diesem Verfahren teil.

Nicht beteiligt sind derzeit

  • Privatärzte in Deutschland
  • Ärzte, Zahnärzte und Rehabilitationseinrichtungen im Ausland

Wie melde ich mich beim Arbeitgeber krank?

Sind Sie erkrankt, müssen Sie, wie bisher auch, Ihrem Arbeitgeber unverzüglich Bescheid sagen, dass Sie wegen einer Erkrankung ausfallen.

Beachten Sie hier auch weiterhin die Regelungen, die in Ihrem Betrieb für die Krankmeldung vorgesehen sind.

Arbeitnehmer:innen sind grundsätzlich ab dem 4. Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen (§ 5 EZFG). Der Arbeitgeber darf aber sogar am 1. Tag ein Attest fordern.

Auch mit der eAU haben Arbeitnehmer:innen weiterhin die Pflicht, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und diese, wenn erforderlich, ärztlich feststellen zu lassen. Teilen Sie Ihrem Arbeitgeber daher rechtzeitig mit, dass Sie von Ihrem Arzt krankgeschrieben worden sind.

Sind Sie ärztlich krankgeschrieben worden, ruft Ihr Arbeitgeber dann die Krankmeldung elektronisch bei Ihrer Krankenkasse ab.

Die Krankenkasse übermittelt dem Arbeitgeber folgende Informationen:

  • den Namen der versicherten Person
  • den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit
  • die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung

Der Arbeitgeber erfährt nicht, welche Ärztin oder welcher Arzt krankgeschrieben hat und welche Diagnosen gestellt wurden.

Die Daten sind generell immer erst ab dem Folgetag nach der Krankschreibung verfügbar. Sie werden über abgesicherte Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenversicherung den Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Auf Seiten der Arbeitgeber sind auch bestimmte technische Voraussetzungen für einen Abruf bei der Krankenkasse erforderlich.

Ist die Datenübertragung sicher?

Die Übermittlung erfolgt über die hochabgesicherte Telematik-Infrastruktur. Die Daten werden vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen.

Geht eine Abfrage eines Arbeitgebers bei der Krankenkasse ein, prüft diese zunächst, ob eine Abrufungsberechtigung besteht: Ist der oder die Mitarbeiter:in zu dem Zeitpunkt tatsächlich Versicherte:r und auch Angestellte:r des abfragenden Betriebes? Es erfolgt vor Datenweitergabe ein Abgleich mit dem Datenstand der Krankenkasse.

Was passiert, wenn die Übertragung wegen Internet-Problemen scheitert?

Die Daten werden durch die Praxis-Software gespeichert und der Versand der Krankmeldung erfolgt, sobald dies wieder möglich ist.

Bei einer länger andauernden Störung druckt die Arztpraxis Ihnen Ersatz-Bescheinigungen für die Krankenkasse und den Arbeitgeber aus, die Sie dann selbst einreichen müssen.

Quelle:   https://www.verbraucherzentrale.de

Liebe Patientinnen und Patienten,

wegen der Corona-Pandemie müssen wir die Abläufe unserer Praxis ein wenig ändern. Um Ihre Gesundheit und die Gesundheit andere zu schützen, bitten wir Sie folgende Regeln zu beachten:
Sollten Sie Coronavirus Symptome wie Fieber, Husten, Halsschmerzen, Schnupfen oder Kurzatmigkeit haben, rufen Sie uns unbedingt vor dem Praxisbesuch an. Wir besprechen dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Bitte kommen Sie ohne Begleitpersonen, das gilt auch für Kinder. Wir bitten diesbezüglich um Ihr Verständnis, auch zum Schutz Ihrer eigenen Gesundheit und die Ihrer Angehörigen.
Wir bitten Sie, beim Betreten der Praxis einen Mundschutz zu tragen.

Bitte vereinbaren Sie bei Beschwerden grundsätzlich einen Termin.

Bleiben Sie gesund!

Ihre Praxis Starschinova

Im Vordergrund unserer Praxistätigkeit steht die Hausärztliche Versorgung. Wir sind Ihr erster Ansprechpartner bei allen Fragen zu Ihrer Gesundheit. Dies beinhaltet unter anderem die Diagnose und Behandlung der inneren Erkrankung und die Betreuung auch über die Diagnosestellung hinaus. Sollte der Umfang unserer Untersuchungsmöglichkeiten zur Behandlung Ihrer Erkrankung nicht ausreichen, überweisen wir Sie zu den jeweiligen Fachärzten. Wir überblicken und koordinieren für Sie die verschiedenen Befunde, Berichte und Verordnungen dieser Fachärzte.

Durch die Teilnahme am Hausarztprogramm profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen:

  • Zentrale Dokumentation über Diagnostik und Therapie Ihrer Beschwerden und Erkrankungen bei Ihrer Hausärztin.
  • Doppeluntersuchungen und Wechselwirkungen von Medikamenten können so verhindert werden.
  • Bei Kur- und Reha-Anträgen liegen alle notwendigen Informationen bei uns vor.
  • Kurze Wartezeiten: Als Patient im Hausarztprogramm müssen Sie normalerweise nicht länger als 30 Minuten warten.
  • Neuester Stand der Medizin: Am Hausarztprogramm teilnehmende Hausärzte haben sich verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen.

Sie können schnell und unkompliziert teilnehmen. Die Teilnahmeerklärung zum Hausarztprogramm erhalten Sie in unserer Praxis. Mit Ihrer Unterschrift entscheiden Sie sich für mindestens ein Jahr im Krankheitsfall zuerst zu Ihrer Hausärztin zu gehen. Sollte ein Facharztbesuch erforderlich sein, überweisen wir Sie. Für Notfälle, ärztlichen Bereitschaftsdienste sowie Gynäkologen, Augen- und Kinderärzte ist keine Überweisung erforderlich.

Wir sehen eine langjährige Vertrauensbeziehung zu unseren Patienten als die beste Basis für eine ganzheitliche gesundheitliche Betreuung und Behandlung.

Für eine intensivierte Behandlung nimmt unsere Praxis an strukturierten Behandlungsprogrammen der gesetzlichen Krankenkassen für chronisch kranke Menschen teil. Die Disease-Management-Programme (DMP) sollen chronisch Erkrankten dabei helfen, mehr über ihre Erkrankung zu erfahren, dabei mehr Kontrolle und Verantwortung zu übernehmen, um Krankheitsverlauf und Lebensqualität zu verbessern. Folgeschäden und Begleiterkrankungen sollen so weit wie möglich verhindert werden. Unsere Praxis erfüllt die Voraussetzungen und Qualitätsanforderungen für DMP-Programme.

Es gibt folgende DMP:

  • Asthma
  • Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
  • Diabetes mellitus Typ 2
  • Koronare Herzkrankheit (KHK)

Die Programme umfassen regelmäßige Arzttermine mit Beratungsgesprächen und Untersuchungen. Zur Vermittlung von Hintergrundinformationen erhalten die Teilnehmer z. B. Schulungen. Die Teilnahme an einem DMP ist freiwillig und für den Patienten kostenlos.

Wissenswertes rund um unsere Praxis

Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.

Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Bitte bringen Sie Ihren Impfpass zum Gespräch mit, damit wir ihren Impfstatus kontrollieren können.

Vorsorgen mit „Piks“ – warum Impfen wichtig ist

Kinderlähmung, Keuchhusten oder Diphtherie? Das gab’s doch nur früher. Wer meint, Infektionskrankheiten wie diese seien längst ausgerottet, irrt. Noch immer erkranken Menschen daran – ausgerottet sind nur Pocken. Dass es um schwere Infektionen geht, zeigt das Beispiel Kinderlähmung (Polio). Die Polioviren greifen die Nerven an. Sie können Lähmungen auslösen, vor allem an den Beinen. Oft treten Komplikationen und Spätschäden auf, bei denen auch die moderne Medizin nicht oder nur ungenügend helfen kann.

Deswegen ist Impfen wichtig. Nur bei hohen Impfraten besteht die Chance, einzelne Krankheitserreger weltweit zu vernichten. So müssen 95 Prozent aller Kinder zweimal geimpft sein, um die Masern bis 2010 auszurotten. Das ist das Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO). In Deutschland hat sich allerdings stellenweise Impfmüdigkeit breitgemacht: Zwar lag die Impfquote 2006 bei Schulanfängern für die erste Masernimpfung bei 94,5 Prozent, für die zweite aber nur bei 83,2 Prozent. Weil der Impfschutz zu niedrig und lückenhaft ist, kam es 2006 in Nordrhein-Westfalen zu einem großen Ausbruch der Masern. Dabei sind mehr als 1.500 Menschen erkrankt.

Empfohlene Impfungen sind kostenlos

Gegen welche Krankheiten Kinder und Erwachsene geimpft werden sollten, darüber entscheidet die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin. 16 vom Bundesgesundheitsministerium berufene Mitglieder arbeiten ehrenamtlich in dem Gremium.

Für Kinder und Jugendliche empfiehlt die STIKO derzeit 13 Standardimpfungen. Erwachsene benötigen alle zehn Jahre eine Auffrischung gegen Wundstarrkrampf (Tetanus) und Diphtherie. Bürgern ab 60 Jahren rät die STIKO, sich jährlich gegen Grippe sowie alle sechs Jahre gegen Pneumokokken immunisieren zu lassen. Diese Erreger können unter anderem Lungenentzündungen hervorrufen. Für Risikopatienten mit bestimmten Vorerkrankungen sowie Berufen im Gesundheitswesen oder in der Kinderbetreuung sind weitere Impfungen vorgesehen.

Die Kosten für die empfohlenen Impfungen übernehmen in der Regel die Krankenkassen.

Welche Impfungen Sie und Ihre Kinder benötigen oder wieder auffrischen lassen sollten, können Sie einem Impfplan entnehmen.

Gute Argumente fürs Impfen

Im Gegensatz zu den USA, wo nur geimpfte Kinder in die Schule gehen dürfen, besteht in Deutschland keine Impfpflicht. Doch ob man eine Impfung für sich oder seine Kinder ablehnt, sollte gut überlegt sein. Die Risiken, nicht geimpft zu sein, sind weitaus höher als die Risiken, die von einer solchen Behandlung ausgehen. Beispiel Masern: Eines von 10.000 erkrankten Kindern stirbt selbst in industrialisierten Ländern als Folge einer Masernerkrankung. Die Masernimpfung geht dagegen mit einer wesentlich niedrigeren Komplikationsrate einher: In weniger als ein zu einer Million Fällen wird eine nur möglicherweise durch Impfung ausgelöste Masernenzephalitis (Entzündung des Gehirns) beobachtet.

Moderne Impfstoffe bestehen aus abgeschwächten oder abgetöteten Krankheitserregern. Sie machen jedoch nicht krank. Das Immunsystem bildet vielmehr Antikörper aus, die bei Kontakt mit dem Erreger den Ausbruch der Krankheit verhindern. Nach einer Impfung können Nebenwirkungen wie Schwellungen, Rötungen an der Einstichstelle, Fieber, Appetitlosigkeit oder Schwächegefühl auftreten. Schwere Komplikationen sind heute aber die absolute Ausnahme. Auch Sechsfach-Impfstoffe sind selbst für Babys sehr gut verträglich: Im Vergleich zu sechs Einzelimpfungen enthalten sie sehr viel weniger Begleitstoffe, die für die leichten Nebenwirkungen verantwortlich sein können.

Für das von Impfgegnern häufig genannte Argument, dass geimpfte Kinder häufiger Allergien entwickeln, gibt es keine wissenschaftlichen Beweise.

Herzlich willkommen auf der Internetseite von Irina Starschinova in Kerken. Wir freuen uns, dass Sie bei uns vorbeischauen. Hier finden Sie Informationen über unsere Praxis und erfahren mehr über unser Leistungsspektrum.

Bei einer 24 Stunden-Blutdruckmessung wird dem Patienten ein kleines Messgerät angelegt, das über 24 Stunden am Körper getragen wird. In Zeitintervallen von 15 Minuten findet automatisch eine Blutdruckmessung statt. In der Nacht sind die Intervalle halbstündlich. Diese Maßnahme erfolgt bei Verdacht auf Bluthochdruck, dient der Feststellung von Herzrhythmusstörungen und der Kontrolle und Optimierung von Therapien.

Die Messung und Aufzeichnung des Blutdrucks erfolgt automatisch über eine Manschette am Oberarm. Sie sollten dabei Ihrem ganz normalen Tagesablauf nachgehen. Die Werte werden registriert und gespeichert. Anhand des Protokolls sind später Zusammenhänge zwischen Anstrengungen und Blutdruckveränderungen erkennbar. Die Daten werden nach Abschluss der Untersuchung am Computer ausgelesen und von uns analysiert. Ihre Ärztin bespricht das Ergebnis mit Ihnen.

In unserer Praxis unterstützen wir Sie mit Vorsorgeleistungen, um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Zwischen dem 18. und 35. Lebensjahr hat jeder Patient einmal Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung. Ab dem 35. Lebensjahr wird der Check-up alle 3 Jahre als Kassenleistung von der Krankenkasse übernommen.

Diese Untersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und folgendes machen wir:

Check-up

18 – 35 Jahre | einmalig ab 35 Jahre | alle 3 Jahre


  • körperliche Untersuchung
  • Arztgespräch
  • Blutdruckmessung
  • wenn nötig Blutprobe
  • Beratung

Untersuchung

ab 45 Jahre | jährlich | Männer


  • unter anderem der Prostata
  • der äußeren Genitalien (Tastuntersuchung)

Früherkennung Darmkrebs

50 – 54 Jahre | jährlich


  • Test auf Blut im Stuhl
  • Männer: alternativ erste Darmspiegelung alle zwei Jahre Test auf Blut im Stuhl

Früherkennung Darmkrebs

ab 55 Jahre | alle 2 Jahre


  • wahlweise alle zwei Jahre Test auf Blut im Stuhl
  • oder zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren

Früherkennung Bauch­aorten-Aneurysma

ab 65 Jahre | alle 2 Jahre


  • Untersuchung mit Ultra-Schall

Gern überprüfen wir Ihren Impfausweis nach Impflücken. Wir bieten alle Impfungen an und nehmen fehlende Impfungen vor.

Zur Diagnose und zur Verlaufsbeobachtung von einigen Krankheiten ist die Durchführung von Ultraschalluntersuchungen angeraten. Ultraschall ist ein bildgebendes Verfahren zur schonenden Untersuchung von Gewebe und Organen mittels Schallwellen. Die Untersuchung ist strahlungsfrei. Dank der Sonographie können Erkrankungen frühzeitig erkannt und rechtzeitig therapiert werden.

Wir führen eine Ultraschall-Untersuchung der Bauchorgane durch, z. B. bei auffälligen Laborbefunden, Bauchschmerzen, bestimmten Erkrankungen, Immunschwäche, Leberfunktionsstörungen und Nierenschmerzen. Schilddrüsen-Sonographie können wir ebenfalls vornehmen. Zysten, Tumore und andere Veränderungen können im Gegensatz zum Tastbefund zuverlässig und präzise erfasst werden.

Wir bitten Sie, einen Termin für die Ultraschalluntersuchung auszumachen. Bitte kommen Sie dann morgens nüchtern zur Untersuchung in unsere Praxis. 

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